Am 22.Dezember 2016 wurde die gemeinnützige Stiftung Kulturgut Klostergut Heiningen gegründet. Stifter ist die Familie Degener, die seit 1813 das Klostergut bewirtschaftet. Treuhänderin der Stiftung ist die Braunschweigische Stiftung.

Ziel der Stiftung ist es, die denkmalgeschützte ehemalige Klosteranlage in seiner heute noch vorhandenen Ensemblestruktur zu erhalten und unter sozial-ökologischen Zielsetzungen einer nachhaltigen gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen.

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Tierzucht und der Pflanzenzucht, der Landschaftspflege und des Naturschutzes, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, des bürgerlichen Engagements und mildtätiger Zwecke, soweit diese vorgenannten Zwecke im Zusammenhang mit dem Erhalt, der Nutzung und der Weiterentwicklung des Kulturgutes Klostergut Heiningen stehen.

Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch

  • Förderung von Projekten der nachhaltigen, ökologischen Landwirtschaft,
  • Förderung kultureller Projekte einschließlich der Sicherung wertvoller Kulturgüter,
  • die Erstellung einer Master- und Businessplanstudie zur Sicherung, Erhaltung und wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Kulturgutes Klostergut Heiningen,
  • den Erhalt denkmalgeschützter Bausubstanz sowie die Konzeption und Umsetzung von Nachnutzungskonzepten,
  • Projekte zur Integration und Inklusion von Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung,
  • Förderung von berufsbildenden und in den Arbeitsmarkt integrierenden bzw. reintegrierenden Projekten,
  • Förderung von Projekten im Bereich Bildung und Erziehung auch und gerade in dm Schnittstellenbereich zu Kunst und Kultur,
  • Durchführung von kulturellen Veranstaltungen
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

Der FREUNDESKREIS KULTURGUT KLOSTERGUT HEININGEN E. V. ist ein gemeinnützige Verein. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die ebenfalls gemeinnützige Stiftung Kulturgut Klostergut Heiningen in ihren Zielen und Aufgaben zu unterstützen.

.

 

Kontakt:
Stiftung Kulturgut Klostergut Heiningen
Gutshof 2
38312 Heiningen
Tel. 05334 750 35 13

 

Präambel der Stiftungssatzung

Die Familie Degener bewirtschaftet seit mehreren Generationen das Klostergut Heiningen, dessen Ursprünge in der Gründung eines Kanonissenstiftes im Jahre 1000 n. Chr. liegen. Das Kloster war im Laufe seiner Geschichte nie nur Ort des Glaubens und der inneren Einkehr, sonders stets auch der wirtschaftlichen Tätigkeit und des sozialen und kulturellen Engagements. Es war Lebens- und Arbeitsmittelpunkt für die im gleichnamigen Ort und im Umland lebenden Menschen und verfügte über eine weit in das Umland reichende Strahlkraft.

Die damit einhergehende Hinwendung zum Menschen und seinen Grundbedürfnissen sowie der Gedanke, die traditionellen Wirkungsbereiche des Klosters mit Blick auf die Gemeinwohlorientierung wieder aufzugreifen und in eine sichere, dauerhafte, zeitgemäße, zukunftsorientierte und dem Wohle des Menschen dienende Konzeption überzuleiten, ist der eigentliche Ansatz der Familie für die Errichtung dieser Stiftung. Um dieses sicherzustellen, ist sie auch bereit, sich von Teilen oder auch vollständig von ihrem Grundeigentum zu trennen und dieses in diese Stiftung zu überführen. Gleiches gilt auch für Erträge bzw. Ertragsanteile aus der Bewirtschaftung des Klostergutes. In die Umsetzung und Ausgestaltung eines entsprechenden Konzeptes und Masterplanes möchte sie sich selbst solange einbringen, wie sie dieses wünscht bzw. ihr dieses möglich ist.

Als der Landwirtschaft eng verbunden, legt die Familie Degener großen Wert darauf, dass die Kloster- bzw. Hofanlage so weit wie möglich erhalten bleibt bzw. wieder vervollständigt wird. Prinzipien der ökologischen, nachhaltigen Landwirtschaft sollen dabei vorrangig eingehalten und berücksichtigt werden, soweit dieses betriebswirtschaftlich verantwortbar ist und die Erhaltung des Klostergutes dadurch nicht gefährdet wird.

Vorrangiges Ziel bei der wirtschaftlichen Nutzung des Klostergutes soll die Schaffung eines für Menschen positiven Raumes sein, nicht die Erzielung maximal möglicher Erträge. Die betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten werden dabei ausdrücklich nicht in Frage gestellt. Hierbei sind allgemeine ethische Grundsätze zu berücksichtigen.